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Flex 2.0 - Batteriespeicher für Biogasanlagen
Erweiterung der Flexibilität von Biogasanlagen durch Batteriespeicher als Alternative zur motorischen Überbauung
IST-ZUSTAND
Spätestens mit dem Ende der ersten Vergütungsperiode endet das „Grundlastzeitalter“ für Biogasanlagen. In der zweiten Vergütungsperiode ist eine bedarfsgerechte, ertragsorientierte Vermarktung zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Dies bedeutet vor allem die Schaffung der technischen Bedingungen, um zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Leistungen einspeisen zu können. Das heißt, in Zeiten niedriger (oder negativer) Strompreise erfolgt keine Einspeisung von Strom. In Zeiten hoher Strompreise und Stromspitzen wird die maximal mögliche Leistung abgegeben.
PROBLEMATIK
- Genehmigungsfähigkeit: Bei einigen Anlagen kann es schwierig sein, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, was die gesamte Umstellung deutlich verlangsamt.
- Regulatorische Anforderungen: Große Biogasanlagen unterliegen sowohl der Störfallverordnung als auch der Nachhaltigkeitsverordnung, was mit zusätzlichen Auflagen und einem deutlich höheren administrativen Aufwand verbunden ist.
- Technische Anforderungen: Die Notwendigkeit eines größeren Gasspeichers und größer dimensionierter Gasleitungen macht die Planung und den Bau der Anlagen komplizierter. Auch die Anforderungen an die Gasreinigung mit Aktivkohlefilter, die Biogastrocknung, Biogaswiedererwärmung und Gastrocknung steigen mit der Kapazität der Anlage.
- Anpassungen im Heizungssystem: Um eine kontinuierliche Wärmeversorgung sicherzustellen, sind erhebliche Anpassungen an den Heizungssystemen erforderlich. Dies umfasst auch die Installation von Pufferspeichern.
Insgesamt ist es wichtig, diese Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und in der Planungsphase zu berücksichtigen, um mögliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
LÖSUNG
Die Biogasanlage produziert kontinuierlich Biogas, das dann im bestehenden Blockheizkraftwerk in Strom umgewandelt wird. Dieser Strom wird dann in der Batterie gespeichert. Mit der Batterie kann dann Strom hochflexibel bedarfs- und ertragsgerecht ins Netz einzuspeisen. Die Effizienz der Anlage erhöht sich erheblich.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die bestehende Anlage nicht umgebaut werden muss, abgesehen von der Installation des Batteriespeichers und der Anbindung an die öffentliche Stromversorgung. Das bedeutet, dass die Umstellung relativ unkompliziert ist und keine großen Einschränkungen im aktuellen Betrieb mit sich bringt.
Darüber hinaus kann die Batterie nicht nur den überschüssigen Strom aus der Biogasanlage speichern, sondern auch Strom aus dem Netz oder einer Photovoltaikanlage aufnehmen. Dies erhöht die Flexibilität und Unabhängigkeit der Energieversorgung erheblich. Der Eigenbedarf der Anlage kann direkt aus dem BHKW oder der Batterie gedeckt werden, was die gesamte Energieeffizienz der Anlage weiter optimiert.
Vorteile:
- Trennung der Gaserzeugungs- mit Verstromungseinheit (BHKW) und der bedarfsgerechten Einspeisung
- Flexibilisierung erfolgt vollautomatisch über Batteriespeicher
- Einfachere Genehmigungsverfahren (Anzeige nach §15 BImSchG inkl. Bauantrag)
- Störfall- & Nachhaltigkeitsverordnung entfällt
- Hohe Überbauung (5- bis 12-fach möglich)
- Einbindung von PV- und/oder Windkraftanlagen